Patienteninfo
Behandlungsorte
Wir behandeln in unserer Praxis, im Hause des Patienten und im Pflegeheim.
Heilmittelverordnung
Für eine logopädische Therapie benötigen Sie eine Heilmittelverordnung.
- Diese wird in der Regel von einem Kinderarzt, Hals-Nasen-Ohrenarzt, Neurologen, Hausarzt oder Kieferorthopäden ausgestellt.
- Die Behandlung sollte spätestens 14 Tage nach Ausstellungsdatum beginnen.
- Die Therapiekosten werden von allen gesetzlichen und den meisten privaten Krankenkassen übernommen.
- Gesetzlich Versicherte ab dem 18. Lebensjahr zahlen eine gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung von 10%, sofern keine Befreiung vorliegt.
- Privat Versicherte sollten vor Therapiebeginn klären, ob und in welcher Höhe die Kosten von ihrer Versicherung übernommen werden.
- Ein Hausbesuch muss ärztlich verordnet sein.
Kontakt
Sonnenburger Str. 56
10437 Berlin
- +49 (0)30 567 32 507
- +49 (0)30 567 32 545
- praxis@logopaedie-frass-ritz.de
Termine nach Vereinbarung
Bitte rufen Sie uns an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Aktuelles
Wir suchen für unser Team Verstärkung. Bei Interesse rufen Sie uns an oder schicken Sie uns gerne Ihre Bewerbung zu.